Gesamtartikel

Obduktion verweigert - Kein Geld für die Witwe

Wenn eine Witwe der Obduktion ihres verstorbenen Ehemannes nicht zustimmt, muss sie damit rechnen, dass sie kein Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung erhält.

Textanfang:

Düsseldorf - 25.03.2003 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 18557
Wortanzahl 128
Redakteur: Karin Linke