Gesamtartikel
Obduktion verweigert - Kein Geld für die Witwe
Wenn eine Witwe der Obduktion ihres verstorbenen Ehemannes nicht zustimmt, muss sie damit rechnen, dass sie kein Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung erhält.
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Düsseldorf - 25.03.2003 -
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Artikel Nr. 18557
Wortanzahl 128
Redakteur: Karin Linke