Gesamtartikel
Steuern: Umschulung voll absetzbar
Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen, die als Grundlage dienen, den Beruf zu wechseln, dürfen als Werbungskosten uneingeschränkt von der Steuer abgesetzt werden.
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Düsseldorf - 04.04.2003 -
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Artikel Nr. 18818
Wortanzahl 87
Redakteur: Karin Linke