Gesamtartikel
Drogenhandel im Hausflur - Fristlose Kündigung rechtens
Handelt ein Mieter im Hausflur mit Drogen, kann der Vermieter ihm fristlos kündigen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Pinneberg macht jetzt der Deutsche
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Düsseldorf - 04.04.2003 -
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Artikel Nr. 18819
Wortanzahl 92
Redakteur: Karin Linke