Gesamtartikel
Verkauf bei Ebay meist ohne Gewerbeschein
Wer die zu kurz gewordenen Hosen seiner Kinder im Internetauktionshaus Ebay verkauft oder beim gelegentlichen Verscherbeln von DVD-Filmen Gewinn macht, muss weder einen Gewerbeschein haben noch Gewerbesteuer zahlen.
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Berlin - 23.04.2003 -
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Artikel Nr. 19245
Wortanzahl 208
Redakteur: Karin Linke