Gesamtartikel

Grippaler Infekt kein Grund für Reiserücktritt

Nicht jede Krankheit wird als Grund akzeptiert, um die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen. So ist beispielsweise die Diagnose "grippaler Infekt" in einem ärztlichen Attest grundsätzlich nicht ausreichend.

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Düsseldorf - 25.04.2003 - 
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Artikel Nr. 19292
Wortanzahl 137
Redakteur: Karin Linke