Gesamtartikel

Gesundheitsfragen in Verträgen ernst nehmen

Immer öfter kündigen Krankenversicherungen den Vertrag. Die Begründung ist laut der Verbraucherzentrale Bayern meist die gleiche: Verletzung der "vorvertraglichen Anzeigepflichten".

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München - 26.03.2001 - 
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Artikel Nr. 209
Wortanzahl 254
Redakteur: Karin Linke