Gesamtartikel

Mietvertrag - Vermieter sollte nicht zu lange zögern

Schickt ein Mieter einen unterschrieben Vertrag an den Vermieter und nimmt der Vermieter dieses Angebot nicht innerhalb von fünf Tagen durch Gegenzeichnung des Vertrages an, ist kein Mietvertrag zustande gekommen.

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Köln - 06.06.2001 - 
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Artikel Nr. 2112
Wortanzahl 230
Redakteur: Karin Linke