Gesamtartikel
Mängel in der Wohnung - Mieter hat Anzeigepflicht
Ein Mieter ist verpflichtet, Wohnungsmängel unverzüglich anzuzeigen.
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Köln - 06.06.2001 -
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Artikel Nr. 2149
Wortanzahl 78
Redakteur: Karin Linke