Gesamtartikel

Arbeitszeugnis: Unterschrift muss nicht unbedingt vom Chef sein

Bei einem Arbeitszeugnis muss die Unterschrift nicht unbedingt vom Chef sein. Dies hat jetzt des Bundesarbeitsgericht festgestellt.

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Erfurt - 27.06.2001 - 
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Artikel Nr. 2613
Wortanzahl 96
Redakteur: Karin Linke