Gesamtartikel
Arbeitszeugnis: Unterschrift muss nicht unbedingt vom Chef sein
Bei einem Arbeitszeugnis muss die Unterschrift nicht unbedingt vom Chef sein. Dies hat jetzt des Bundesarbeitsgericht festgestellt.
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Erfurt - 27.06.2001 -
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Artikel Nr. 2613
Wortanzahl 96
Redakteur: Karin Linke