Gesamtartikel

Richtig versichert ins Berufsleben

Auszubildende sind verpflichtet, selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Der elterliche Schutz entfällt.

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München - 06.07.2001 - 
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Artikel Nr. 2870
Wortanzahl 123
Redakteur: Karin Linke