Gesamtartikel
Richtig versichert ins Berufsleben
Auszubildende sind verpflichtet, selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Der elterliche Schutz entfällt.
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München - 06.07.2001 -
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Artikel Nr. 2870
Wortanzahl 123
Redakteur: Karin Linke