Gesamtartikel

Urlaubsmängel: Wer schreibt, der bleibt

Reklamationen bei Urlaubsmängeln sollten der Reiseleitung bereits vor Ort angezeigt werden. Dazu rät die Verbraucherzentrale Bayern. Man sollte sofort Abhilfe verlangen und die Mängel detailliert auflisten und von der Reiseleitung abzeichnen lassen.

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München - 19.07.2001 - 
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Artikel Nr. 3236
Wortanzahl 44
Redakteur: Freier Redakteur