Gesamtartikel

Hausfrieden und Kinder - Richter meist auf Seiten der Kinder

Kinderlärm ist in Mietshäusern und Wohnsiedlungen ein ständiger Streitpunkt. Grundsätzlich gilt: Kinderlärm rechtfertigt keine fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens.

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Köln - 07.08.2001 - 
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Artikel Nr. 3721
Wortanzahl 216
Redakteur: Karin Linke