Gesamtartikel

Einkommensteuer: Arbeitszimmer zählt auch während Erziehungsurlaub

Steuerzahler können während ihres Erziehungsurlaubs das steuerlich anerkannte Arbeitszimmer weiter beim Fiskus geltend machen. Bedingung: Sie benötigen es, wenn sie später wieder arbeiten.

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Wiesbaden - 07.08.2001 - 
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Artikel Nr. 3744
Wortanzahl 123
Redakteur: Karin Linke