Gesamtartikel

Porzellanladen: Kunde haftet selten für Bruch

Wertvolle Ware sollte in Ausstellungsvitrinen und Regalen von Geschäften so untergebracht sein, dass sie nicht durch zufälliges Anstoßen herunterfallen können.

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Düsseldorf - 17.08.2001 - 
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Artikel Nr. 3991
Wortanzahl 81
Redakteur: Karin Linke