Gesamtartikel

Urlaub: Fehlender Golfplatz führt zu Schadensersatz

Pauschalreisende Golfurlauber haben Anspruch auf eine Erstattung von 15 Prozent des Reisepreises, wenn der Golfplatz während des Urlaubs nicht bespielbar war. Urteile zum Thema Urlaub und Schadensansprüche hat die ARAG zusammengestellt.

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Düsseldorf - 30.03.2001 - 
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Artikel Nr. 407
Wortanzahl 131
Redakteur: Karin Linke