Gesamtartikel

Immobilienerwerber: Eintragung der Grundschuld nur noch in Euro

Grundschulden bei Immobilien sollten nur noch in Euro notiert werden. So können Zurückweisungen wegen "ungültiger Währung" vermieden werden.

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Münster - 27.08.2001 - 
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Artikel Nr. 4210
Wortanzahl 82
Redakteur: Karin Linke