Gesamtartikel
Mangelnde Sicherheit am Urlaubsort - Nicht immer haftet Veranstalter
Verkehrssicherungspflicht: Wenn sich Urlauber in ihrem Hotel verletzen, haftet nicht automatisch der Reiseveranstalter.
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Düsseldorf - 31.08.2001 -
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Artikel Nr. 4372
Wortanzahl 134
Redakteur: Karin Linke