Gesamtartikel

Fehlgeleitete Post - Entsorgung ist strafbar

Es gibt gewisse Regeln, die eingehalten werden müssen, wenn die Briefzustellung schief geht. Dazu gehört, dass die Post, die nicht für einen selbst bestimmt ist, möglichst nicht geöffnet und gelesen wird. Auch Wegschmeißen ist verboten.

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Düsseldorf - 07.09.2001 - 
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Artikel Nr. 4541
Wortanzahl 130
Redakteur: Karin Linke