Gesamtartikel
Kündigung nur mit eigenhändiger Unterschrift
Kündigungen per E-Mail oder Telegramm sind nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt grundsätzlich unzulässig.
Textanfang:
Düsseldorf - 14.09.2001 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 4729
Wortanzahl 57
Redakteur: Karin Linke