Gesamtartikel

Versicherungsschutz bei Betriebsfesten - Nur Trinker sind gefährdet

In Großbetrieben besteht bei Betriebsfesten auch Versicherungsschutz, wenn einzelne Abteilungen oder Gruppen - Auszubildende oder Schwerbehinderte eine Gemeinschaftsveranstaltung durchführen.

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Düsseldorf - 14.09.2001 - 
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Artikel Nr. 4733
Wortanzahl 209
Redakteur: Karin Linke