Gesamtartikel

Fiskus an Krankheitskosten beteiligen - Planung von Bedeutung

Im Krankheitsfall können Patienten, soweit die Krankenkasse die anfallenden Kosten nicht übernimmt, erhebliche Aufwendungen entstehen. Der Bund der Steuerzahler rät, die außergewöhnlichen Belastungen möglichst in einem Jahr zu "sammeln".

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Frankfurt/Main - 18.09.2001 - 
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Artikel Nr. 4782
Wortanzahl 208
Redakteur: Karin Linke