Gesamtartikel
Nachbarschaftsrecht: Streit um den Apfel
"Fallobst" muss von überhängenden Zweigen auf das eigenen Grundstück fallen oder aber wegen der Hanglage dorthin rollen. Dann ist man dann rechtlicher Eigentümer der Früchte.
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Düsseldorf - 26.09.2001 -
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Artikel Nr. 4982
Wortanzahl 320
Redakteur: Freier Redakteur