Gesamtartikel

Private Internetnutzung ist kein Entlassungsgrund

Das private Surfen im Internet rechtfertig keine Kündigung, es sei denn, der Arbeitgeber verbietet dieses unmissverständlich. Andernfalls sind nach einem Gerichtsurteil bis zu 100 Stunden pro Jahr erlaubt.

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Bonn - 04.10.2001 - 
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Artikel Nr. 5145
Wortanzahl 112
Redakteur: Karin Linke