Gesamtartikel

Lohnpfändung - Höhere Freigrenzen

Die Freigrenzen für Lohn- und Gehaltspfändungen sollen angehoben werden. Solange die Gesetzesänderunge noch nicht wirksam ist, sollten die Gepfändeten beim Amtsgericht einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsgrenze stellen.

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Berlin - 30.10.2001 - 
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Artikel Nr. 5844
Wortanzahl 95
Redakteur: Karin Linke