Gesamtartikel

Massage im Betrieb muss nicht versteuert werden

Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für die Fitness eine Massage spendiert, muss sie nicht als "geldwerter Vorteil" versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden

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Düsseldorf - 08.11.2001 - 
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Artikel Nr. 6074
Wortanzahl 141
Redakteur: Karin Linke