Gesamtartikel

Heimlich aufgezeichneter Diebstahl kein Kündigungsgrund

Heimlich aufgezeichnete Videos von Mitarbeitern dürfen nicht für eine Kündigung genutzt werden.

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Düsseldorf - 19.11.2001 - 
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Artikel Nr. 6328
Wortanzahl 134
Redakteur: Karin Linke