Gesamtartikel

Beruflicher Umzug - Höhere Pauschalen

Umzugskosten: Ab 1. Januar 2002 können Arbeitnehmer rund 12 Euro mehr pauschal beim Finanzamt abrechnen. Für Ehepaare sind es dementsprechend 24 Euro.

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Berlin - 23.11.2001 - 
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Artikel Nr. 6496
Wortanzahl 131
Redakteur: Karin Linke