Gesamtartikel

Glatteis: Wer nicht streut, zahlt

Für Unfälle bei Schnee und Glatteis haften Hauseigentümer und Mieter, die laut Mietvertrag zum Streuen angehalten sind, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen.

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Coburg - 11.12.2001 - 
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Artikel Nr. 6942
Wortanzahl 90
Redakteur: Karin Linke