Gesamtartikel

Erbschaft: Auch "Güterstand" im Ehevertrag entscheidend

Das Erbrecht des Ehegatten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Sind Erben erster Ordnung wie Kinder, Enkel oder Urenkel vorhanden, erhält der Ehe- bzw. Lebenspartner zunächst nur ein Viertel des Nachlasses.

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Düsseldorf - 17.12.2001 - 
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Artikel Nr. 7127
Wortanzahl 450
Redakteur: Karin Linke