Gesamtartikel

Winterdienst vor der Haustür hat Grenzen

Die Räum- und Streupflicht bei Schnee vor der eigenen Tür hat auch ihre Grenzen. So darf laut der ARAG niemandem zugemutet werden, vor sieben Uhr die Schaufel zu schwingen oder das Salz zu streuen.

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Düsseldorf - 08.01.2002 - 
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Artikel Nr. 7515
Wortanzahl 244
Redakteur: Karin Linke