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Payback-Rabattkarte: Kundendaten nicht für die Werbung

Persönliche Daten dürfen nicht für Werbezwecke missbraucht werden. Das gilt auch für Informationen von der Payback-Rabattkarte. Dies hat das Landgerichts München entschieden.

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Bonn - 20.03.2001 - 
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Artikel Nr. 86
Wortanzahl 213
Redakteur: Karin Linke