Gesamtartikel

Neue gesetzliche Regelung zu Contracting im Mietwohnbestand

Künftig können Vermieter unabhängig vom Alter des Mietvertrags die Wärmelieferung unter bestimmten Voraussetzungen an einen Energiedienstleister (Contractor) übertragen. Die neue Verordnung zur Wärmelieferung ist zum 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Sie definiert erstmals einheitlich die Einsatzmöglichkeiten des "Contracting" für alle Mietwohnungen in Deutschland.

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Düsseldorf - 10.07.2013 - 
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Artikel Nr. 124152
Wortanzahl 251
Redakteur: Karin Linke