Gesamtartikel

BGH erklärt Gaspreisklauseln für unwirksam

Weil der Energiekonzern RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angegeben hat, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise für Sonderkunden steigen können, muss er nun unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen.

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Düsseldorf - 01.08.2013 - 
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Artikel Nr. 124545
Wortanzahl 457
Redakteur: Manuel Pollak