Gesamtartikel

Spitzenausgleich für Unternehmen: Antragsfrist endet bald

Unternehmen, die nach dem sogenannten Spitzenausgleich für das laufende Jahr von Energie- oder Stromsteuern entlastet werden wollen, müssen bis zum Jahresende alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Hauptzollamt oder bei einem Zertifizierer eingereicht haben.

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Düsseldorf - 18.11.2013 - 
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Artikel Nr. 126564
Wortanzahl 285
Redakteur: Karin Linke