Gesamtartikel

Stromnetzbetreiber haftet für Überspannung

Der Stromnetzbetreiber muss für durch Überspannungen verursachte Schäden an Endverbrauchergeräten nach den Grundsätzen der Produkthaftung einstehen, da das Produkt Elektrizität für den Endverbraucher nur nach fehlerfreier Transformation nutzbar ist.

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Düsseldorf - 13.03.2014 - 
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Artikel Nr. 128562
Wortanzahl 163
Redakteur: Karin Linke