Gesamtartikel

Immobilienanzeigen: Ab Mai müssen Energiedaten genannt werden

Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten, denn ab dem 1. Mai 2014 ist die Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis Pflicht.

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Düsseldorf - 08.04.2014 - 
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Artikel Nr. 129020
Wortanzahl 260
Redakteur: Karin Linke