Gesamtartikel

Zuviel für Erdgas bezahlt? Schlichtungsstelle Energie unterstützt Verbraucher

Gaskunden mit Sondervertrag können überzahlte Gaspreise unter Umständen bis zu drei Jahre rückwirkend von ihrem Versorger zurückfordern. Dies folgert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

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Berlin - 11.06.2014 - 
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Artikel Nr. 130047
Wortanzahl 333
Redakteur: Karin Linke