Gesamtartikel

Urteil: Rechte der Stromkunden gestärkt

Stromanbieter dürfen gegenüber ihren privaten Endkunden keine Abschlagzahlungen festsetzten, die sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren. Ebenfalls darf ein Guthaben aus dem Vorjahr nicht mit laufenden Abschlagzahlungen des Folgejahres verrechnet werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf kürzlich verkündet ( I-20 U 231/13).

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Düsseldorf - 11.08.2014 - 
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Artikel Nr. 131082
Wortanzahl 212
Redakteur: Sarah Hall-Waldhauser