Gesamtartikel

Nebenkostenabrechnung: Schätzung des Verbrauchs erlaubt

Vermieter dürfen den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Mietwohnungen für die jährliche Nebenkostenabrechnung schätzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Mieter anhand der Abrechnung seinen Kostenanteil nachvollziehen kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Textanfang:

Düsseldorf - 23.12.2014 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 133277
Wortanzahl 128
Redakteur: Thomas Schneider