Gesamtartikel

Energieversorger: Rückerstattung in Raten verboten

Energieversorger müssen ein etwaiges Guthaben gegenüber ihrer Kunden bei der Abrechnung unverzüglich, spätestens aber mit dem nächsten Abschlag verrechnen und auszahlen. Das hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Textanfang:

Düsseldorf - 22.01.2015 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 133651
Wortanzahl 114
Redakteur: Thomas Schneider