Gesamtartikel

Schlechte Energiewerte mindern Wohnungswert

Vermieter sollten sich die Energie-Effizienz ihrer Mietobjekte künftig etwas genauer anschauen. Denn ein schlechter Energieverbrauchskennwert ist laut einem Urteil des Landgerichts Berlin ein sogenanntes "wohnwertminderndes Merkmal". Und das bedeutet, dass der Vermieter in manchen Fällen die Miete nicht erhöhen darf.

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Düsseldorf - 20.03.2015 - 
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Artikel Nr. 134542
Wortanzahl 160
Redakteur: Thomas Schneider