Gesamtartikel

Solaranlage darf weiter blenden

Blendende Aussichten: Reflektiert eine Solaranlage einfallendes Licht auf das Grundstück des Nachbarn, muss dieser mit der "Belästigung" leben. Das ist zumindest dann der Fall, wenn die Blendwirkung nur zeitweise auftritt und Abhilfe-Maßnahmen unverhältnismäßig teuer wären.

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Berlin - 05.10.2015 - 
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Artikel Nr. 137391
Wortanzahl 169
Redakteur: Thomas Schneider