Gesamtartikel

Energiekonzerne sollen für Betreiber-Gesellschaften haften

Die Bundesregierung will die Energiekonzerne zur Zahlung der Kosten verpflichten, die durch den Rückbau und die Abschaltung von Kernkraftwerken entstehen. Gleiches gilt für die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls. Der nun eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Konzerne "langfristig und umfassend" für die Betreibergesellschaften der Kraftwerke einstehen, die diese Kosten tragen, und zwar mit dem gesamten Konzernvermögen.

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Berlin - 12.11.2015 - 
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Artikel Nr. 138005
Wortanzahl 225
Redakteur: Thomas Schneider