Gesamtartikel

Klagerecht gegen Stromanbieter

Bei Preiserhöhungen durch Stromversorger haben Kunden das Recht, die Preisänderung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen und auch notfalls dagegen zu klagen. Auf dieses Recht müssen die Anbieter ihre Kunden allerdings nicht ausdrücklich hinweisen.

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Groß-Gerau - 29.02.2016 - 
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Artikel Nr. 139312
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Redakteur: Steve Schmit


Uwe Schlick / pixelio.de