Gesamtartikel

Gaskunden erhalten Erstattung bei Umstellung auf H-Gas

Gas ist nicht gleich Gas: Derzeit bestehen in Deutschland zwei Gasnetze parallel nebeneinander. Jetzt hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Umstellung von "L"- auf "H"-Gas in Teilen des Bundesgebietes regelt. Der sieht vor, dass Kunden für die notwendigen Neugeräte einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber haben.

Textanfang:

Groß-Gerau - 10.11.2016 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 142928
Wortanzahl 200
Redakteur: Thomas Schneider


Methe/pixelio.de