Gesamtartikel
Weniger Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung
Ab dem 1. Januar 2017 werden Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt nur noch dann gefördert, wenn sich Anbieter zuvor erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Ein Bundesrats-Sprecher: "Davon betroffen sind auch innovative KWK-Systeme."
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Groß-Gerau - 28.12.2016 -
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Artikel Nr. 143600
Wortanzahl 114
Redakteur: Rudolf Huber
Vaillant