Gesamtartikel

Erdgas soll bis 2026 steuerlich bevorzugt werden - Autogas nicht

Erdgas als Kraftstoff soll nach dem Willen der Bundesregierung bis 2026 steuerlich vergünstigt bleiben. Das Kabinett hat jetzt beschlossen, diese derzeit bereits geltende Regelung über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern. Das Gesetz passe im Wesentlichen nationale Regelungen an das EU-Recht an. Die Steuerbegünstigung für das sogenannte Compressed Natural Gas (CNG) soll aber in den letzten drei Jahren stufenweise zurückgefahren werden.

Textanfang:

Groß-Gerau - 15.02.2017 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 144286
Wortanzahl 169
Redakteur: Thomas Schneider


Zukunft Erdgas