Eine neue Verordnung zur Kennzeichnung von Festbrennstoffkesseln wie Holzpellet-, Hackschnitzel und Scheitholzkesseln tritt ab dem 1. April 2017 in Kraft. Verbraucher sollen so leichter erkennen, welchen Energieverbrauch sie in etwa zu erwarten haben.
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Groß-Gerau - 30.03.2017 -
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