Gesamtartikel
BGH-Urteil: Stromkunden dürfen jetzt bei jeder Vertragsänderung kündigen
Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil aus dem Juli 2017 das fristlose Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen ausgeweitet. Bisher galt: Ändert sich der Tarif aufgrund von Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte, war das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt. Damit ist jetzt Schluss.
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Groß-Gerau - 22.08.2017 -
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© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 147001
Wortanzahl 126
Redakteur: Thomas Schneider
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