Gesamtartikel

BGH-Urteil: Stromkunden dürfen jetzt bei jeder Vertragsänderung kündigen

Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil aus dem Juli 2017 das fristlose Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen ausgeweitet. Bisher galt: Ändert sich der Tarif aufgrund von Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelte, war das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt. Damit ist jetzt Schluss.

Textanfang:

Groß-Gerau - 22.08.2017 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 147001
Wortanzahl 126
Redakteur: Thomas Schneider


geralt / pixabay.com