Gesamtartikel
entega und Südhessische vor Gericht erfolgreich gegen GGEW
Die Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG (GGEW) muss der entega Vertrieb GmbH & Co. KG und der Südhessischen Gas und Wasser AG die vertraglich vereinbarten Gaspreise zahlen
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Darmstadt - 18.08.2003 -
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Artikel Nr. 21787
Wortanzahl 244
Redakteur: Karin Linke